Im Irak hatten Frauen unter Saddam Hussein Anspruch auf ein Jahr
Mutterschaftsurlaub. Inzwischen stehen ihnen nur noch sechs Monate
zu. Unter dem Personenstandsgesetz, das nach dem Sturz der
probritischen Monarchie 1958 in Kraft trat, genossen die
Irakerinnen die gleichen Rechte wie Frauen in westlichen
Ländern. Doch inzwischen gilt Artikel zwei der Verfassung, der
den Islam zur Staatsreligion und Grundlage der nationalen
Rechtsprechung machte und die Rechte der Frauen erheblich
einschränkte. Der Artikel schreibt vor, daß in dem
Golfstaat kein Gesetz verabschiedet werden kann, das »den
unstrittigen Regeln des Islam widerspricht«. Er sorgt ferner
dafür, daß letztlich religiöse Führer
über die Auslegung der irakischen Frauenrechte
entscheiden.